Mit der Europäischen Messgeräte-Richtlinie (MID) 2004/22/EG, die zum 30.Oktober 2006 in den Mitgliedstaaten der EU in Kraft trat, werden die Anforderungen an verschiedene Messgerätearten harmonisiert. Die MID gilt für Wasserzähler aber auch für andere Zähler im Bereich Gasversorgung oder Elektrizität. Die MID ist für Anwender und Hersteller von Wasserzählern zum 30.10.2006 in Kraft getreten. Die Richtlinie des Europäischen Rates über Messgeräte enthält grundsätzliche Leistungsanforderungen an die Messgeräte. Ab dem 31.10.2016 können nur noch MID- konforme Wasserzähler eingebaut werden.

Die Bezeichnungen für die Durchflusspunkte werden durch die MID neu festgelegt:

Aus Qmin Minimaldurchfluss wird Q1 Mindestdurchfluss

Aus Qtrenn Trenndurchfluss wird Q2 Übergangsdurchfluss

Aus Qn Nenndurchfluss wird Q3 Dauerdurchfluss

Aus Qmax Maximaldurchfluss wird Q4 Überlastdurchfluss.

Technische Regelwerke sind die Grundlage für die Auswahl der jeweils geeigneten Zähler. Herangezogen wird die DIN 1988 Teil 3 und das aktuell gültige Arbeitsblatt W 406 des DVGW. Demnach richten sich Auswahl und Bemessung der Wasserzähler nach der Art und Anzahl der angeschlossenen Entnahmearmaturen, der zu erwartenden Nutzung, der zu erwartenden Entnahme, der Gleichzeitigkeitseffekte bei der Nutzung. Die Größe des Wasserzählers wird gemäß W 406 nach der Anzahl der angeschlossenen Wohneinheiten ermittelt.

Für einen Übergangszeitraum vom 31.10.2016 an bis zum Wechsel des letzten Zählers der vorherigen Norm gelten beide Bezeichnungen fort.

Die Größe des Zählers ist festgelegt nach technischen Richtlinien in der W 406. Der Einbau des Zählers unterliegt keinen gebührenrechtlichen Erwägungen sondern Berechnungen der Techniker zur optimalen Versorgung des Gebäudes mit Wasser.

Die von der EU im Jahr 2006 beschlossene Messgeräterichtlinie (MID) erfordert den Einbau richtlinienkonformer Zähler. Der Einbau erfolgt ab 2016. Die Bezeichnung der Zähler hat sich geändert. Grundlage ist die Dauerdurchflussmenge (siehe DVGW W 406 Arbeitsblatt Seite 11).

Die Zähler finden folgende Entsprechung:

Zählergröße alt (EWG) Nenndurch-flussmenge m³/h Zählergröße neu (MID) Dauerdurch-flussmenge m³/h Überlast-

durchfluss

m³/h

Qn   2,5

2,5

Q3   = 4

4

5

Qn   6

6

Q3   = 10

10

12,5

Qn   10

10

Q3   = 16

16

20

Qn   15

15

Q3   = 25

25

31,3

Qn   40

40

Q3   = 63

63

78,75

Qn   60

60

Q3   = 100

100

125

 

Die Zuordnung richtet sich nach dem Spitzendurchfluss.

Die Mehrzahl der Grundstücke in Panketal verfügt über einen Zähler der Größe Qn 2,5 bzw. dann Q3 =4.

Beide Zählerbezeichnungen werden noch bis zu 6 Jahren parallel nebeneinander existieren.

Neuzulassungen von Zählern werden nur noch nach MID vorgenommen. Die Richtlinie ist in der DIN EN 14154 nachzulesen.

 

gez. Rinne

Werkleiterin