Die Erdung von elektrischen Anlagen über metallene Wasserleitungen ist nicht zulässig!
Die Sicherheit der elektrischen Anlage Ihres Hauses wird möglicherweise durch eine Erdung über das Wasserrohrnetz erreicht.
Nach den geltenden VDE Bestimmungen ist es seit 1986 nicht mehr zulässig, das Wasserrohrnetz für die Erdung zu benutzen (entsprechende Norm VDE 0190 räumt Übergangsfrist bis 30. September 1990 ein). Zwei wichtige aktuelle VDE – Bestimmungen für das Errichten einer Erdungsanlage sind die DIN VDE 0100 T 410 Schutz gegen elektrischen Schlag und die DIN VDE 0100 T 540 Erdung, Schutzleiter, Potenzialausgleichsleiter.
Im Zuge der Erneuerung/Veränderung/Reparatur der Wasserleitungen werden die bestehenden Hausanschlussleitungen aus Metall durch Leitungen aus Kunststoff ersetzt. Bei Rohrschäden werden Rohrstücke aus Kunststoff bzw. Kupplungen mit Gummidichtungen eingesetzt. Kunststoff leitet den Strom nicht.
Damit verliert das öffentliche Wasserrohrnetz seine Funktion als Erder. Bei Anlagen, in denen das Wasserrohrnetz noch als Erder, Erdungsleiter oder Blitzschutzerder verwendet wird, sind daher Maßnahmen an der Elektroinstallation erforderlich. Nach den einschlägigen Bestimmungen ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung der Anschlussnehmer (in der Regel der Eigentümer) verantwortlich.
Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass Sie aus Sicherheitsgründen die Elektroinstallation Ihres Hauses von einem eingetragenen Elektroinstallateur überprüfen und ggf. den geänderten Bedingungen (z.B. Staberder oder Banderder) anpassen lassen müssen, da ohne ausreichende elektrische Schutzmaßnahmen unter Umständen Lebensgefahr für Hausbewohner und für die mit Wasserleitungsarbeiten beauftragten Handwerkern besteht.
Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass für die Überprüfung und ggf. erforderliche Erneuerungsmaßnahmen anfallende Kosten zu Ihren Lasten gehen, da Sie für die Sicherheit der elektrischen Anlage nach den geltenden gesetzlichen Regelungen selbst verantwortlich sind.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Eintritt etwaiger Personen- oder Sachschäden, die infolge der Nutzung des Wasserrohrnetzes zur Erdung der elektrischen Anlage entstehen, eine Haftung des Eigenbetrieb Kommunalservice Panketal ausgeschlossen ist!!
Bei Fragen zur Vorgehensweise zur nachträglichen Erdung oder zu Ihrer Hausinstallation wenden Sie sich bitte an einen Elektroinstallateur Ihres Vertrauens. Für sonstige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Eigenbetrieb Kommunalservice Panketal
Schönower Str. 13
16341 Panketal
Telefon: 030/94517209
Fax: 030/94517208
www.eigenbetrieb-panketal.de Panketal, im Januar 2019