„Mit der letzten Gebührenabrechnung verschickte der Eigenbetrieb „Kommunalservice Panketal“ einen Hinweis zum Auswechseln von Gartenwasserzählern, die alle sechs Jahre geeicht und hierzu in der Regel gegen neue ausgetauscht sowie anschließend neu verplombt werden. Der Eigenbetrieb verlangte unter Hinweis auf § 12 der AVB Wasser, dass mit dem Wechseln des Gartenwasserzählers nur eingetragene Installationsunternehmen beauftragt werden dürfen und kein Zählerwechsel in Eigenregie erfolgen darf.
Da der Wechsel eines Gartenwasserzählers aber weder die Errichtung noch die wesentliche Veränderung der Kundenanlage darstellt, ist auf meine Anregung hin im Werksausschuss am 17.03.2011 die Verfahrensweise dahingehend geändert worden, dass die Kunden ihre Gartenwasserzähler auch selbst wechseln dürfen. Das gilt nicht für den Hauswasserzähler. Selbstverständlich können sie sich auch weiterhin eines Installationsunternehmens bedienen, sie müssen dies aber nicht. Ungeachtet dessen, erfolgt die Verplombung des so ausgewechselten Gartenwasserzählers anschließend durch die momentan hiermit beauftragte Firma Liefke. In nächster Zeit wird hierzu eine aktuelle Angebotsabfrage bei entsprechenden Installationsunternehmen stattfinden, um den preiswertesten und servicestärksten Anbieter für diese Verplombungsleistung zu ermitteln. Der Eigenbetrieb wird hierzu die uns bekannten Installationsunternehmen aus der Region zu einer entsprechenden Angebotsabgabe auffordern. Sollten Sie von der Möglichkeit des selbst durchgeführten Zählerwechsels keinen Gebrauch machen und ein Installationsunternehmen beauftragen wollen, so finden Sie ein Verzeichnis dieser Form auf der Internetseite der Gemeinde Panketal unter Wirtschaft > Firmendatenbank.“
Pressemitteilung des Bürgermeisters Rainer Fornell vom 18.03.2011