Wasserfilter in der Trinkwasserhausinstallation
Sie stehen unter der Dusche und das Wasser tröpfelt plötzlich nur noch oder bleibt sogar ganz aus. So mancher hat diese unglückliche Situation schon am eigenen Leib erlebt. Häufige Ursache sind zugesetzte Filter.
Filter sind Geräte, die dem Trinkwasser ungelöste Stoffe entziehen sollen, die zu Störungen in der Hausinstallation führen können. Gelegentlich werden mit dem Trinkwasser kleine Feststoffpartikel in die Hausinstallation eingespült. Diese sind nicht gesundheitsschädigend, können jedoch den Korrosionsablauf, vor allem in metallenen Leitungen, beeinflussen.
Gemäß DIN 1988,Teil 2 sind Filter vorgeschrieben, wenn die Hausinstallation aus metallenen Leitungen besteht. Bei Kunststoffleitungen wird der Einbau eines Filters empfohlen. Filter mit Durchlassweiten kleiner 80 µm dürfen nicht in die Trinkwasser-Hausinstallation eingebaut werden.
Um nachteilige Auswirkungen wie Druckverlust, Wassermangel oder Verkeimungen zu vermeiden, dürfen nur Filter mit DIN – DVGW-Prüfzeichen eingebaut werden. Darüber hinaus ist die regelmäßige Wartung nach DIN 1988, Teil 8 erforderlich. DVGW steht für „Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.“.
Filter dienen nicht der Verbesserung der Trinkwasserqualität. Ihr bestimmungemäßer Zweck ist „filtern“. Diese Funktion bringt es zwangsläufig mit sich, dass die Filter von Zeit zu Zeit gereinigt oder aber erneuert werden müssen.
Die Wartungsanleitung des jeweiligen Herstellers ist unbedingt zu beachten. Spätestens alle zwei Monate sollte eine Filterreinigung stattfinden. Steht Ihnen die Wartungsanleitung nicht zur Verfügung, fordern Sie diese von Ihrem Installationsunternehmen ab oder besser, Sie vereinbaren einen Wartungsvertrag.
Neben dem Druckabfall bei ungewarteten Filtern ist insbesondere die Gefahr einer Verkeimung von erheblicher Bedeutung.
Wie andere Lebensmittel, so ist auch Trinkwasser nicht steril, d. h., es kann eine Vielzahl von Mikroorganismen enthalten, ohne dass dadurch seine Eignung für den menschlichen Verzehr eingeschränkt ist. Dies ist erst dann besorgniserregend, wenn es sich bei diesen Mikroorganismen um Krankheitserreger handelt. Um dieser Sorge Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber in der TVO – Trinkwasserverordnung – Grenzwerte für bestimmte Bakterien festgesetzt, deren Einhaltung eine Gefährdung des Verbrauchers ausschließt.
Trinkwasser kann im Rahmen zulässiger Grenzwerte genügend Nährstoffe enthalten, welche die Vermehrung dieser Bakterien ermöglichen. Mangelhaft gewartete Filter bilden daher eine regelrechte Brutstätte für Bakterien. Bei der Wartung der Filter sollte also primär auf die Erhaltung der Trinkwasserqualität geachtet werden. Vermeidung von Stagnation, regelmäßige Spülungen, insbesondere nach längeren Entnahmepausen, helfen die Risiken hinsichtlich der Beeinträchtigung der Wasserbeschaffenheit einzugrenzen.
Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundes-Seuchengesetz) sagt aus, „dass Trinkwasser so beschaffen sein muss, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu befürchten ist“. Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen unterliegen insoweit der ständigen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Filter bilden eine sinnvolle Ergänzung in der Hausinstallation. Das DVGW-Prüfzeichen garantiert, dass durch Prüfung die Funktionsfähigkeit sowie die hygienische und sicherheitstechnische Unbedenklichkeit nachgewiesen sind.
Der Genuss von erfrischendem Trinkwasser aus der Leitung setzt sich wieder immer mehr durch. Der Eigenbetrieb Kommunalservice Panketal ist bestrebt, jeder Zeit Wasser in Qualität, Druck und Menge am Entnahmehahn zu sichern. Unterstützen Sie uns u. a. durch den fachgerechten Umgang mit Wasserfiltern.
Mit freundlicher Unterstützung der FWA