Liebe Panketalerinnen, liebe Panketaler,

 

in dem Ihnen vorliegenden neuen Amtsblatt Nr. 10 Jahrgang 19 für die Gemeinde Panketal können Sie die Gebührensatzungen für die Wasserversorgung und Schmutzwasserversorgung für das Jahr 2023 nachlesen. Die drei Satzungen treten zum 01.01.2023 in Kraft.

Für das kommende Jahr ergeben sich dabei einige Veränderungen.

 

Mit dem Beschluss PV-19-2022 (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 05 Jahrgang 19 vom 30.06.2022) hat die Gemeindevertretung am 17. Mai dieses Jahres den Grundsatzbeschluss zur Änderung der Gebührenstruktur gefasst. Hierin enthalten ist die Abschaffung der Grundgebühr für die Wasserversorgung. Gleichzeitig wird die Grundgebühr für die Schmutzwasserentsorgung erhöht. Im Jahr 2022 zahlten Grundstückseigentümer für die Wasserversorgung bei einer Zählergröße Q 3=4 eine Grundgebühr von 82,02 Euro und für die zentrale Schmutzwasserentsorgung bei gleicher Zählergröße eine Grundgebühr von 61,32 Euro. Für das Jahr 2023 ist nur eine Grundgebühr für die zentrale Schmutzwasserentsorgung  zu zahlen. Die Grundgebühr für die zentrale Schmutzwasserentsorgung im Jahr 2023 beträgt für die Zählergröße Q 3=4 120,00 Euro. Somit ergibt sich eine Ersparnis von 23,34 Euro pro Jahr bei der Grundgebühr bei einem Zähler Q 3=4.

Circa 98 % aller Grundstücke in Panketal werden über einen Zähler dieser Größe versorgt.

Auch bei den größeren Zählern wirken sich die Abschaffung der Grundgebühr im Wasserbereich und die Erhöhung der Grundgebühr im Schmutzwasserbereich grundgebührenmindernd aus.

 

Bei der Berechnung der Gebühren werden die gesamten kalkulationsfähigen Kosten über einen entsprechenden Maßstab auf die Nutzer der öffentlichen Anlage verteilt. Die kalkulierten Benutzungsgebühren setzen sich zusammen aus der Mengengebühr und der Grundgebühr. Bei gleichbleibenden kalkulationsfähigen Kosten bedeutet dies, dass bei einer Erhöhung der Grundgebühr die Mengengebühr sinkt und bei einer Senkung der Grundgebühr die Mengengebühr steigt. Im Ergebnis wird die gleiche Kostensumme umgelegt. Bei einer höheren Mengengebühr im Wasserbereich wirkt sich der individuelle Wasserverbrauch viel stärker auf die von jedem Grundstückseigentümer für sein Grundstück zu zahlende Gebührenhöhe aus. Der sparsame Umgang mit Wasser lohnt sich für den Einzelnen. Bei einer niedrigeren Mengengebühr im Schmutzwasserbereich verringert sich der Abzugsbetrag bei den Gartenwasserzählern. Somit stellt sich für die Grundstückseigentümer das Ziel des sparsamen Einsatzes von Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage für das Gießen im Garten.

 

Die Wassermengengebühr im Jahr 2023 wird 3,16 Euro/m³ betragen.

Bei der Betrachtung unter dem Aspekt der weggefallenen Grundgebühr und der gleichbleibenden kalkulationsfähigen Kosten werden Verbraucher mit geringem Wasserverbrauch geringere Gebührenhöhen bezahlen und Verbraucher mit höherem Wasserverbrauch dementsprechend höhere. Der Kipppunkt liegt bei 130 m³ im Jahr 2023. Bezieht man die Kostensteigerungen und die geringere Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2021 mit ein, dann sparen sogar die Niedrigverbraucher bis 22 m³ bei den Gebühren. Die Schmutzwassergebühr sinkt von 2,78 Euro/m³ auf 2,58 Euro/m³.

Bei der dezentralen Schmutzwasserentsorgung sinkt die Mengengebühr von 8,84 Euro/m³ auf 8,71 Euro/m³.

 

Die Auswirkungen der Veränderungen der Grundgebührenhöhe werden nach Abschluss des Verbrauchsjahres 2023 und der dann ermittelten Zählerstände und Verbräuche vom Eigenbetrieb ausgewertet. Die Daten werden den Gemeindevertretern zur Verfügung gestellt.

 

Durch sparsamen Umgang mit dem Schutzgut Wasser können Sie mithelfen die Umwelt zu schützen, die Wasserversorgungsanlagen nicht zu überlasten und Geld zu sparen. Wir wünschen uns allen gutes Gelingen bei diesen Maßnahmen.

 

Panketal, 30. November 2022

 

 

Rinne

Werkleiterin