Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 12. November 2015 zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aufgehoben. Der Beschluss wurde am 17. Dezember 2015 in einer Pressemitteilung bekannt gemacht. Den Beschlusstext können Sie auf dieser Seite nachlesen.

Für Panketal sind die Auswirkungen nicht groß.

Im Wasserbereich erfolgte im Jahr 2013 die Umstellung auf ein reines Gebührenmodell. Altanschließerbeiträge wurden nicht erhoben.

Im Abwasserbereich sind die Grundstücke in der Brücken-, teilweise Heine- und Winklerstraße sowie Hobrechtsfelde von Altanschließerbeiträgen betroffen gewesen. Es wird geprüft, ob die Bescheide bereits in Bestandskraft erwachsen sind. In allen anderen Straßen wurde die öffentliche Anlage zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung erst nach dem 3. Oktober 1990 hergestellt und mit dem Anschluss abgerechnet.

Der Eigenbetrieb befindet sich noch in der juristischen Prüfung des Beschlusses.

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg wertet die Beschlüsse aus. Über das Ergebnis will das Ministerium des Innern und für Kommunales berichten. Mit einem Rundschreiben wird für Mitte Januar gerechnet.

Panketal, den 18.12.2015

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Pressemitteilung des Landeswasserverbandstages