Änderungssatzung

zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser des Eigenbetriebes Kommunalservice Panketal

 

Aufgrund der §§ 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, Nr. 19 S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl. I/21, Nr. 21) und des § 59 Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GBl.I/12, Nr. 20), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2017 (GVBl.I/17, Nr. 28) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Panketal in ihrer Sitzung am 28.06.2022 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

Artikel 1

Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser des Eigenbetriebes Kommunalservice Panketal vom 07.10.2008 (Amtsblatt für die Gemeinde Panketal Nr. 12/2008 vom 30.10.2008) wird geändert.

Artikel 2

§5 wird um den Absatz 2 erweitert:

Absatz 2

Grenzen des Benutzungsrechts

Das in § 5 Absatz 1 geregelte Benutzungsrecht der öffentlichen Wasserversorgungsanlage erstreckt sich in den Monaten April bis September auf die Zeit bis 17.00 Uhr und ab 21.00 Uhr für das Bewässern und Beregnen von Grundstücken, öffentlichen Grünflächen und Parkflächen und das Befüllen von Wasserbecken.

§30 wird ergänzt um Nummer 11:

11. entgegen § 5 Absatz 2 Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage in den Monaten April bis September in der Zeit zwischen 17.00 Uhr und 21.00 Uhr zur Gartenbewässerung, Bewässerung von öffentlichen Grünflächen oder Parkflächen oder Wasserbeckenbefüllung verwendet.

Artikel 3

Die Änderungssatzung zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser des Eigenbetriebes Kommunalservice Panketal tritt am 01.08.2022 in Kraft.

 

Panketal,

gez.

Maximilian Wonke

Bürgermeister