Eigenbetrieb Kommunalservice Panketal                                                                                                                  Panketal, im Februar 2015

Rückerstattung Umsatzsteueranteile

Werte Panketaler und Panketalerinnen,

die Gemeindevertretung hat am 28.01.2014 die Beitragsabschaffungssatzung beschlossen.

Demnach sollen die für die öffentliche Einrichtung der Wasserversorgung gezahlten Beiträge zurückgezahlt werden.

Der Eigenbetrieb hat beim Finanzamt Eberswalde am 04.02.2014 eine verbindliche Anfrage zur Berücksichtigung der Umsatzsteuer wegen fehlender Identität von Umsatzsteuerschuldner und Umsatzsteuergläubiger gestellt, die Beantwortung dieser Anfrage ist Voraussetzung für die Rückerstattung der beim WAV Panke/Finow eingezahlten Beiträge mit Umsatzsteuer.

Die Auszahlung der Umsatzsteuer wurde mit Schreiben vom 27.06.2014 vom Finanzamt zunächst abgelehnt. Wir haben gegen diese Entscheidung am 07.07.2014 Einspruch eingelegt und in umfangreichen, fachlich qualifizierten Darlegungen die Finanzbehörde von unseren Argumenten überzeugen können. Das Finanzamt hat nunmehr bestätigt, dass die Umsatzsteuer bei der Auszahlung der Beiträge berücksichtigt werden kann.

Wir werden nun, sobald die programmtechnischen Voraussetzungen für die Erstellung der entsprechenden Berichtigungsbescheide vorliegen, die Korrekturen der bisher ohne Umsatzsteuer ausgezahlten Bescheide gemäß der positiven Antwort des Finanzamtes mit der Umsatzsteuer von 7 Prozent vornehmen.
Wir werden uns weiterhin für eine schnelle Erledigung einsetzen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Rinne
Werkleiterin