vom 01.01.2007

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Bestimmung der Anzahl der Vollgeschosse
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1. Rechtsgrundlage

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die öffentliche Anlage zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung des Kommunalservice Panketal (Eigenbetrieb)

Definition: „Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben.“

2. Berechnungsbeispiel

                                                                Schnitt Dachgeschoss

merkblatt_skizze

Wie das Beispiel zeigt, handelt es sich bei dem Dachgeschoss um ein Vollgeschoss.

Bestehen noch Fragen zur Berechnung, so wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter
in der Schönower Straße 105 in 16341 Panketal oder rufen Sie uns an.

Telefon:    (030) 94517206 oder 94517209
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Wir werden Sie gern beraten.

T h e d e
Werkleiterin