Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22.04.13 beschlossen, dass im Bereich der Trinkwasserversorgung die Umstellung der Finanzierung vom Beitrags- auf das Gebührenmodell erfolgen wird.

Von dieser Umstellung unberührt bleibt die Kostenerstattungssatzung für Wasser-Hausanschlüsse. Der Hausanschluss gehört nicht zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage.

Die Herstellung, Erneuerung, Verbesserung, Beseitigung und Unterhaltung der Hausanschlüsse ist auch weiterhin kostenerstattungspflichtig. Die Kostenerstattung ist vom Grundstückseigentümer zu zahlen. Dabei versteht man unter dem Hausanschluss die Verbindung von der Versorgungsleitung in der Straße bis zur Wasserzählereinbaugarnitur, die Bestandteil des Hausanschlusses ist.

gez. Rinne
Werkleiterin