Im April 2013 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Panketal beschlossen, im Bereich Wasserversorgung von der Beitrags- und Gebührenfinanzierung auf eine reine Gebührenfinanzierung umzustellen.

In der Januarsitzung 2014 der Gemeindevertretung ist in Konsequenz dieser Beschlussfassung die Beitragsabschaffungssatzung beschlossen worden. Diese Satzung wird im Februar 2014 im Amtsblatt der Gemeinde Panketal bekannt gemacht und tritt am 1. März 2014 in Kraft.

Die Satzung sieht vor, dass bereits entstandene Beitragsansprüche nicht mehr erhoben werden. Bereits bezahlte Beiträge werden zurückgezahlt. Durch die Beitragsrückzahlung wird gewährleistet, dass auch künftig einheitliche Gebühren für alle Nutzer der öffentlichen Einrichtung gelten. Dies beinhaltet natürlich auch eine Erhöhung der Gebühren und Einschränkungen bei den Investitionen.

Nach Inkrafttreten der Satzung kann ab 1.März 2014 von den zu diesem Zeitpunkt im Grundbuch eingetragenen Grundstückseigentümern der Grundstücke in Panketal eine Anmeldung auf Rückzahlung der gezahlten Beiträge im Bereich Wasserversorgung vorgenommen werden, wenn für das Grundstück ein Beitrag für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage gezahlt wurde. Der Eigenbetrieb stellt zur erleichterten Anmeldung ein Formular zu Verfügung.

Bitte beachten Sie dabei folgendes:

  • Anmeldungen können zu Beitragszahlungen für die Wasserversorgung vorgenommen werden.
  • Nicht berücksichtigt werden können: Beitragszahlungen für die Schmutzwasserentsorgung, Kostenerstattungsbescheide für Hausanschlüsse, Gebührenbescheide, sonstige Bescheide oder Rechnungen.
  • Anmeldungen können einreichen Grundstückseigentümer, nicht jedoch Mieter oder Pächter. Mehrere Grundstückseigentümer sind Gesamtgläubiger. Die Bearbeitung der Anmeldung setzt in diesem Fall voraus, dass alle unterschreiben und sich über den Empfänger der Zahlungen einig sind. Diese Einigung fügen Sie bitte schriftlich der Anmeldung bei.
  • Als Nachweis der Beitragszahlung fügen Sie bitte eine Kopie des Beitragsbescheides und des Kontoauszuges bei.
  • Die Beiträge werden unverzinst zurückgezahlt. Die Beitragszahlungen wurden für Investitionen in Anlagen zur Wasserversorgung genutzt, das Geld wurde nicht angelegt sondern ausgegeben.
  • Die Bearbeitung der Rückzahlungsanmeldungen erfolgt nach Posteingang.
  • Die Bearbeitung der Anmeldungen wird aufgrund des zu erwartenden Anmeldungsumfangs einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Mitarbeiter des Eigenbetriebes sind bemüht, die Bearbeitung der Anmeldungen schnellstmöglich abzuschließen. Es werden Anmeldungen ab dem 1. März 2014 berücksichtigt. Bitte reichen Sie erst ab diesem Zeitpunkt Ihre Anmeldungen ein. Der Rückzahlungsbetrag wird mit offenen Forderungen auf dem Kundenkonto aufgerechnet. Hierzu wird eine Aufrechnungserklärung erstellt.
  • Der Eigenbetrieb leistet entsprechend seinen Möglichkeiten Unterstützung bei der Umsetzung der Beitragsrückzahlung.

 

gez. Rinne, Werkleiterin
Februar 2014