Der Hauptwasserzähler zur Wasserversorgung auf Ihrem Grundstück wird gemäß Eichgesetz in einem Rhythmus von 6 Jahren vom Eigenbetrieb gewechselt.
Vor Ablauf der Eichfrist werden Sie von unserem Wasserinstallateur bezüglich der Terminvereinbarung für den Wechsel angeschrieben.
Falls Sie es wünschen kann künftig zu diesem Termin auch Ihr Gartenwasserzähler von unserem Installateur ausgetauscht werden. Bitte melden Sie diesen Wunsch rechtzeitig vor dem Zählerwechseltermin telefonisch unter 0176/44490502 bei unserem Wasserinstallateur an.
Unser Monteur bringt den Zähler zum Wechsel mit und tauscht diesen aus.
Für den Wechsel einschließlich Material und Verplombung werden vom Eigenbetrieb als Kostenersatz für einen ½“-Zähler 59,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer und für einen ¾“-Zähler 64,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer erhoben. Sie erhalten hierzu nach dem Wechsel einen Kostenerstattungsbescheid per Post übersandt.
Der Gartenwasserzähler muss gemäß Eichgesetz alle 6 Jahre ausgetauscht werden, anderenfalls kann die verbrauchte Gartenwassermenge im Gebührenbescheid nicht gebührenmindernd berücksichtigt werden. Den Termin des letzten Wechsels Ihres Gartenwasserzählers entnehmen Sie bitte Ihren persönlichen Unterlagen.
Bei gleichzeitigem Wechsel von Hauptzähler und Gartenwasserzähler und dessen Verplombung ist nur noch ein Termin von Ihnen wahrzunehmen. Beim nächsten Zählerwechsel sind beide Fristen automatisch angepasst.
Es besteht auch weiterhin für Sie die Möglichkeit, den Zähler selbst oder von einem Installationsunternehmen Ihrer Wahl zu dem dann mit dem Unternehmen vereinbarten Preis einbauen zu lassen und im Anschluss von einem Installationsunternehmen aus der Liste der eingetragenen Unternehmen verplomben zu lassen.
Allgemeine Rückfragen beantworten wir Ihnen in unserem Kundenbüro im Rathaus oder telefonisch unter 94517212 bzw. 94517213.
gez. Rinne
Werkleiterin