Information zur Schmutzwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Panketal hat auf ihrer Sitzung am 23.11.2009 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung beschlossen. Diese tritt am 01.01.2010 in Kraft. Die Satzung wird veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Panketal Nr. 12/2009 und ist auf dieser Internetseite nachzulesen unter Satzungen.
Die neue Satzung beinhaltet, dass der Frischwassermaßstab für die Berechnung der Schmutzwassermenge bei der Grubenentleerung angewendet wird, so wie dies auch bei der zentralen Entsorgung üblich ist. Als in die öffentliche Einrichtung zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung gelangt gilt die dem Grundstück zugeführte Wassermenge sowohl aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage als auch aus Eigenversorgungsanlagen und sonst dem Grundstück zugeführtes Wasser.
Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Eigenversorgungsanlage (falls vorhanden) von einem Installationsunternehmen mit einem geeichten Wasserzähler versehen zu lassen und diesen zur Verplombung beim Eigenbetrieb anzumelden.

Gartenwasser zum Gießen der Pflanzen kann von der Wassermenge abgesetzt werden. Bitte prüfen Sie, ob die Mengenersparnis den Vergleich mit den Kosten für den Einbau standhält und entscheiden dann, ob ein Gartenwasserzähler eingebaut werden soll. Wenn dies gewünscht wird, so ist ein Gartenwasserzähler von einem eingetragenen Installationsunternehmen einbauen zu lassen und beim Eigenbetrieb zur Verplombung anzumelden. Zur Verfahrensweise verweisen wir auch auf das Merkblatt Nr. 6 – Einbaurichtlinien für Gartenwasserzähler (nachzulesen im Internet unter www.eigenbetrieb-panketal.de)

Die Abrechnung der Gebühren zum Grundstück erfolgt über einen Jahresbescheid mit entsprechenden Abschlagszahlungen im laufenden Jahr. Nach Ablauf eines Jahres wird die Abrechnung entsprechend der verbrauchten Wassermenge unter Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlungen vorgenommen. Die Abschlagsbescheide gehen den Grundstückseigentümern im Februar 2010 zu, bei Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage finden Sie die Abschläge auf dem Wassergebührenbescheid.

Die Entleerung der Gruben erfolgt weiterhin durch die Fa. Gebäude-, Rohr- und Kanalreinigungs GmbH Ludwig, Tel. 03342-80621.

Für Kleinkläranlagen gelten die Regelungen zur Schmutzwassermenge fort, berechnet wird die entsorgte Menge aus der Anlage.

 

Die Gebühren betragen ab 01.01.2010:

Für Grubenentleerungen:

Mengengebühr: 5,84 EUR je Kubikmeter

Grundgebühr: 2,25 EUR pro Monat je Wohneinheit, Gewerbebetrieb sowie sonstiger selbständiger Einrichtung

Für Kleinkläranlagen:

Mengengebühr: 36,86 EUR je Kubikmeter entsorgten Schlamms und Schmutzwasser

Keine Grundgebühr

 

gez. Thede

Werkleiterin