Panketal,  27.05.2015

 

  Bürgerinformation

 

 

Mit der Erneuerung einer Wasserversorgungsleitung im Versorgungsgebiet des Eigenbetriebes Kommunalservice Panketal, werden grundsätzlich alle Hausanschlüsse aus metallischen Werkstoffen wie Stahl, Blei, Grauguss, Kupfer usw. sowie überalterte Kunststoffleitungen auch ohne Antrag von der Versorgungsleitung bis zum Wasserzähler erneuert.

 

Entsprechend der Wasserversorgungssatzung vom 07.10.2008 ist ein Hausanschluss eine Betriebsanlage des Eigenbetriebes Kommunalservice Panketal. Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt mit der Abzweigstelle am öffentlichen Leitungsnetz und endet mit der Wasserzähleranlage (Wasserzählereinbaugarnitur), die Bestandteil des Hausanschlusses ist. Hausanschlüsse stehen im Eigentum des Eigenbetriebes. Sie werden ausschließlich von diesem hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt oder beseitigt.

 

Laut § 2 der Kostenerstattungssatzung vom 07.10.2008 hat der Anschlussnehmer dem Eigenbetrieb den Aufwand für die Erneuerung des Hausanschlusses zu ersetzen. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

 

Sie können sich über die Wasserversorgungssatzung und die Kostenerstattungssatzung für Trinkwasser im Internet informieren oder die Satzungen beim Eigenbetrieb einsehen.

 

Bei entsprechenden Baumaßnahmen versendet der Eigenbetrieb für jeden betroffenen Hausanschluss Informationsmaterial und Antragsformulare, um Kundenwünsche (wie z.B. Verlegung Wasserzähler vom Schacht ins Haus) zu berücksichtigen.

 

 

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