Eigenbetrieb Kommunalservice Panketal                   November 2014

 

Die DIN 1988 enthält folgende Regelungen:

 

…STAGNATION:

-Bei langen Stillstandszeiten kann die Trinkwasserqualität in den Leitungen und Apparaten durch erhöhte Konzentration von in Lösung gehenden Werkstoffen bzw. durch Keimvermehrung beeinträchtigt werden. Stagnation tritt z.B. bei Abwesenheit während des Urlaubs auf oder wenn Objekte nur saisonal genutzt werden. Die Intensität der Beeinträchtigung hängt von den verwendeten Materialien, der Wassergüte, der Temperatur und der Dauer des Stillstandes ab.

-Aus hygienischen Gründen wird empfohlen, nach Stagnation von ca. 4 Wochen die Leitungen zu spülen.

– Abschnitte, die bestimmungsgemäß längere Zeit nicht benutzt werden, sind abzusperren und vor Inbetriebnahme zu spülen.

– Leitungen, die nicht mehr benutzt werden, sind abzutrennen…

 

Wenn über einen längeren Zeitraum auf dem Grundstück kein Wasser verbraucht wurde, ist die Wasserzufuhr zu sperren, um Rückwirkungen auf die Güte des

Wassers zu verhindern.

In § 29 Abs. 1 Nr. 3 der Wasserversorgungssatzung ist geregelt, dass der Eigenbetrieb die Versorgung fristlos einstellt, wenn Rückwirkungen auf die Güte des Wassers zu befürchten sind.

 

 

Rinne                                                                    

Werkleiterin