Eigenbetrieb Kommunalservice Panketal

 

Merkblatt Nr. 6 vom 01.04.2016

Allgemeine Einbaurichtlinien für Gartenwasserzähler

  1. Einbaurichtlinien

Zum Einsatz sind alle handelsüblichen Wasserzähler mit Zertifikat (Nachweis über Eichung) geeignet. Die Eichung ist 6 Jahre gültig. Es ist auf die Verplombungsfähigkeit zu achten. Gartenwasserzähler sind wie ein Hauptwasserzähler in das Rohrleitungssystem einzubauen. Standort muss ein frostsicherer Raum sein (bzw. Schacht). Bei Standorten innerhalb der Wohnung ist ausgangsseitig eine feste Rohrverbindung mit Durchführung durch die Außenwand und montiertem Auslaufventil (Wasserhahn) vorzusehen. Notwendige Angaben für die Abrechnung: (wird von der Firma, die den Zähler verplombt hat, eingereicht)

  • Fabrikat mit Zählernummer • Beglaubigungszeitraum • Einbautag • Stand des Wasserzählers • Einbauort • Adresse, Name
  1. Satzungsbezug / Maßstab der Berechnung

Der Gartenwasserzähler ist vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten einzubauen. Der Einbau kann selbst oder durch ein Installationsunternehmen erfolgen. Vor der Entscheidung zum Einbau eines Gartenwasserzählers empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob die Höhe der Gebührenersparnis im Verhältnis steht zu den Einbaukosten und den Kosten des Zähleraustausches nach Ablauf der Eichfrist von 6 Jahren.

Schmutzwassergebührensatzung § 4

Maßstab für die Berechnung der Schmutzwassergebühr ist die Menge des dem Grundstück zugeführten Wassers.

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, werden auf Antrag bei der Berechnung abgesetzt. Die Wassermenge ist durch Wasserzähler, den der Gebührenpflichtige auf seine Kosten einbauen lassen muss und der von einer beim Eigenbetrieb zugelassenen Firma verplombt wird, nachzuweisen. Die Wasserzähler müssen den Bedingungen des Eichgesetzes entsprechen. Die Verplombung der Zähler erfolgt durch eine vertraglich gebundene Firma aus dem Firmenverzeichnis. Den Termin zur Verplombung sprechen Sie bitte direkt mit der jeweiligen Firma ab.

Für die Abnahme und Verplombung von Gartenwasserzählern werden gemäß der Verwaltungsgebüh­rensatzung des Eigenbetriebes Panketal Verwaltungsgebühren erhoben in Höhe von

Aufwandspauschale 12,00 EUR                                     je Zähler 5,00 EUR                                oder

bei Wechsel mit dem Hauptzähler durch unseren Monteur           66,00 EUR (Zähler ½‘‘)                  bzw.                                                                                        71,00 EUR (Zähler ¾‘‘)  (einschließlich Material und Verplombung).

Zur Begleichung der Verwaltungsgebühren bzw. Kostenerstattung geht Ihnen ein gesonderter Bescheid zu.

Anmerkung: Sollte die vom Eigenbetrieb beauftragte Firma die Verplombung nicht ausführen können, weil der Zähler nicht ordnungsgemäß installiert wurde, trägt der Anschlussnehmer die entstandenen Unkosten.

 

Rinne Werkleiterin