Schmutzwasserentsorgung

Information zu Gartenwasserzählern

Die Eichfrist für Gartenwasserzähler beträgt 6 Jahre.

Bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren für Ihr Grundstück kann das im Garten zum Gießen oder Sprengen verwendete Wasser nur berücksichtigt werden, wenn die Eichfrist für Ihren Zähler noch nicht abgelaufen ist. Bitte überprüfen Sie Ihren Zähler vor Beginn der neuen Gartensaison daraufhin. Sollte die Eichfrist abgelaufen sein, ist ein neuer Gartenwasserzähler zu installieren und dieser von einer Vertragsfirma des Eigenbetriebes verplomben zu lassen. Erst danach kann die Gartenwassermenge wieder Berücksichtigung finden.

Näheres hierzu kann nachgelesen werden im Merkblatt Nr. 6 des Eigenbetriebes – Allgemeine Richtlinien für Gartenwasserzähler, veröffentlicht auf der Internetseite des Eigenbetriebes oder nachzulesen während der Sprechzeiten im Kundenbüro des Eigenbetriebes. Telefonische Rückfragen sind möglich unter 030-94517212 für Zepernick und unter 030-94517213 für Schwanebeck und Grundstücke mit abflusslosen Sammelgruben.

Wasserversorgung

Information zu Wasserzählerschächten

Ein Wasserzählerschacht an der Grundstücksgrenze kann bei der Aufforderung zur Ablesung des Wasserzählerstandes im Dezember eines jeden Jahres problematisch sein.

Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, den Wasserzählerschacht in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich zu halten Bei sehr alten oder desolaten Schächten, zum Beispiel wenn Schichtenwasser in den Schacht eintritt, der Schacht nicht frostsicher ist oder der ungehinderte und sichere Zugang in den Schacht bei jedem Wetter nicht gewährleistet ist, ist die Erneuerung des Schachtes erforderlich.

Es sollte daher von Ihnen auch die Möglichkeit überprüft werden, den Wasserzähler vom Eigenbetrieb ins Haus verlegen zu lassen. Diese Verlegung ist kostenpflichtig, die Höhe der Kostenerstattung bestimmt sich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand. Für die Verlegung ist ein frostsicherer Standort im Gebäude erforderlich. Als Standort kommen in Frage der Keller des Gebäudes, ein Hauswirtschaftsraum oder ein Raum im Eingangsbereich. Nach der Verlegung ersparen Sie sich die Wartung des Schachtes und das mühsame Begehen des Schachtes im Winter bei Schnee und Eis.

Ein entsprechendes Antragsformular für die Verlegung finden Sie auf der Internetseite des Eigenbetriebes oder kann während der Sprechzeiten abgeholt werden im Rathaus der Gemeinde Panketal Zimmer 105.

Soll der Wasserzählerschacht erneuert werden, so ist dabei folgendes zu beachten:

Ein Wasserzählerschacht nach Vorgaben des Eigenbetriebes Kommunalservice Panketal ist gerechtfertigt, wenn folgende örtliche Gegebenheiten vorliegen:

  •  Bei der Planung des Trinkwasserhausanschlusses wird kein Standort gefunden, wo der Wasserzähler frostsicher eingebaut werden kann.
  • Der Weg von der Versorgungsleitung bis zum möglichen Einbauort ist so weit, dass ein erheblicher Aufwand entsteht.

Der Wasserzählerschacht muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Frostsichere Unterbringung Wasserzähler (Mindesttiefe 1,80 m)
  • Wasserdicht gegen Grundwasser(drückendes Wasser)
  • Montagefreiheit zum Wasserzählereinbau (Schachtgröße 1,20 m x 1,20 m)
  • Sicher begehbar mit Steigeisen nach DIN 1212 oder Leiter (ausziehbar) mit Festigkeitsnachweis
  • Auftriebssicher bei Schichtenwasser
  • Abdeckung muss gegen unbefugtes Betreten gesichert sein
  • Mauerdurchführung 1,55 m Tiefe von Oberkante Schacht an der rechten oder linken Wand
  • Für die wasserdichte Abdichtung Medienrohr zur Mauer ist der Kunde selbst zuständig.
  • Kunststoff-Fertigschächter (Wasserzähleraußenmontage und Ablesung)
  • Der Wasserzähler muss gut ablesbar sein.

Folgende Wasserzählerschächte entsprechen den o. a. Kriterien und dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sicherheitsstandard:

EWE Wasserzählerschacht aus PE-Material mit einer Rohrdeckung 1,25 m oder 1,50 m

Wasserzähler Qn 2,5 oder gleichwertig;

Beton-Fertigteilschacht 1,20 x 1,20 x 1,80 m Tiefe

Sollte nachweislich kein Schichtenwasser bis zu einer Tiefe von 2,00 m vorhanden sein, ist es möglich einen Schacht selbst zu mauern oder aus Ortbeton herzustellen.

Telefonische Rückfragen sind möglich unter 030-94517203 und 030-94517204.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter.

gez. Rinne
Werkleiterin