Mit dem Beginn des Jahres 2024 tritt in Panketal eine neue Regelung zur Gartenbewässerung in Kraft.

Angestrebt wird, dass alle im Garten mit Niederschlagswasser gießen, indem sie es dann sammeln wenn es regnet und in trockenen Zeiten nutzen. Dies hilft der Gemeinde bei der Lösung des Niederschlagswasserproblems auf den Grundstücken. Der Eigenbetrieb kann das Trinkwasser den Menschen als Trinkwasser zur Verfügung stellen. Bei den steigenden Einwohnerzahlen ist somit das Problem der ausgereizten Kapazitäten im Wasserwerk entschärft.
Das Gießen der Pflanzen im Garten ist weiterhin möglich.
Es soll nur kein Trinkwasser verwendet werden, da das Trinkwasser den Menschen zur Verfügung gestellt werden soll.
Niederschlagswasser steht uns kostenfrei zur Verfügung. Für die Sammlung des Niederschlagswassers ist das Aufstellen von Regentonnen oder der Bau einer Zisterne möglich.

Die Nutzung von Gartenwasserzählern entfällt somit.
Das spart sehr viel Geld, technische Einrichtungen, Aufwand bei der Verplombung, Zeit für die Installation, Verplombung, Überwachung und Ablesung, Aufwand bei der Abrechnung und Ärger bei Unstimmigkeiten.
Für einen Übergangszeitraum gilt, dass Gartenwasserzähler, welche bis zum 31.12.2023 eingebaut, geeicht, verplombt und beim Eigenbetrieb registriert sind noch bis zum Ablauf ihrer Eichfrist genutzt werden können.
Somit soll vermieden werden, dass der Aufwand für schon eingebaute Gartenwasserzähler unberücksichtigt bleibt.
Ab 1. Januar 2024 brauchen dann keine neuen Gartenwasserzähler mehr eingebaut werden.
Zu bedenken ist auch, dass die Kosten für einen Gartenwasserzähler in Verhältnis zu setzen sind zu der Menge des über den Gartenwasserzähler gelaufenen Wassers.

Sollten Sie noch in diesem Jahr einen Wechsel und die Verplombung Ihres vorhandenen Gartenwasserzählers wünschen, so stellen Sie den Antrag aus organisatorischen Gründen frühzeitig, am besten noch vor dem 30. November.

Die Berechnung der Schmutzwassergebühren erfolgt über einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab.
Die der öffentlichen Anlage zugeführte Schmutzwassermenge wird bei Wohngrundstücken – anders als beim Wasser die entnommene Wassermenge – nicht gemessen. Die Messung ist meist zu aufwändig und damit zu teuer. Für die Schmutzwassermenge geht man davon aus, dass wahrscheinlich  so viel Wasser wie dem Grundstück zugeführt wird über die mit Wasserzähler versehene Wasserzufuhr auch wieder als Schmutzwasser abgeleitet wird. Anders beim Wirklichkeitsmaßstab. Hier wird die Menge genau bemessen. Bei der Schmutzwassermenge ist die der Anlage zugeführte Menge nicht exakt gemessen, mit und ohne Gartenwasserzähler. Schlussendlich werden die Kosten für die Schmutzwasserentsorgung auf die einzelnen Grundstücke verteilt.

Für jeden Grundstücksanschluss, bei dem kein Gartenwasserzähler beim Eigenbetrieb angemeldet ist, wird bei der Gebührenberechnung eine Pauschale von 20 m³, jedoch höchstens 20 % der Jahreswassermenge, berücksichtigt.

Beispiel: Bei einem Grundstücksanschluss wurden im Jahr 15 m³ Wasser verbraucht, dann beträgt die Pauschale 3 m³.
Die neue Regelung gilt nur bei Kanalentsorgung, nicht für Grubengrundstücke.

Bei Rückfragen können Sie sich gern an uns wenden unter
Oder telefonisch unter 030/94517209

 

Rinne
Werkleiterin