Panketal, im August 2019

Gartenwasserzähler 

Bitte denken Sie an den rechtzeitigen Austausch der Gartenwasserzähler.

Gartenwasserzähler dienen der Berücksichtigung von Abzugsmengen für die Gartenbewässerung bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren. Für diesen Abzug ist ein separater Wasserzähler erforderlich. Der erstmalige Einbau ist von einem Sanitärinstallationsunternehmen vornehmen zu lassen.

Der Gartenwasserzähler steht im Eigentum des Grundstückseigentümers.

Ihm obliegt die Überwachung und Überprüfung der installierten Messeinrichtung und ihrer Funktionstüchtigkeit und der Eichfrist.

Die zur Bewässerung des Grundstücks verbrauchten Wassermengen aus der öffentlichen Versorgungsanlage werden vom Gartenwasserzähler erfasst und bleiben bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren unberücksichtigt solange die Eichfrist des Gartenwasserzählers noch nicht abgelaufen ist. Grundlage hierfür ist die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Anlage zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Anlage zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung.

Vor der Entscheidung zum Einbau eines Gartenwasserzählers empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob die Höhe der Gebührenersparnis im Verhältnis steht zu den Einbaukosten und den Kosten des Zähleraustausches nach Ablauf der Eichfrist von 6 Jahren.

Als Gartenwasserzähler sind Hauswasserzähler für Kaltwasser einzubauen, die der Eichordnung entsprechen.

Im Allgemeinen reicht ein Zähler der Größe Q 3=2,5.

Gartenwasserzähler werden als Wasserunterzähler im geschäftlichen Verkehr verwendet. Sie müssen geeicht sein, die Eichung ist gemäß Eichgesetz 6 Jahre gültig. Danach müssen die Gartenwasserzähler ausgetauscht werden, wenn sie weiterhin Berücksichtigung finden sollen.

 

gez. Rinne

Werkleiterin