1.Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung des Eigenbetriebes Kommunalservice Panketal

– Gebührensatzung dezentral –

 

Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, S.286), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBl. I/08, S. 202, 207), des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) vom 08.12.2004 (GVBl. I/05, S.50), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.07.2010 (GVBl. I/10, Nr. 28) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) vom 27.06.1991 (GVBl. I/91, S. 200), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.05.2009 (GVBl. I/09, S. 160) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Panketal in ihrer Sitzung am 21.11.2011 diese Änderungssatzung zur Gebührensatzung Schmutzwasser dezentral beschlossen:

 

Artikel 1

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung des Eigenbetriebes Kommunalservice Panketal vom 09.12.2010 (Amtsblatt für die Gemeinde Panketal Nr. 12/2010 vom 31.12.2010) wird geändert.

 

Artikel 2

 

§ 4 Abs. 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst:

(1) Für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung wird bei abflusslosen Sammelgruben eine Mengengebühr in Höhe von 4,90 EUR je Kubikmeter zugeführten Wassers aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen erhoben.

(2) Für die Entsorgung von Schlamm und Schmutzwasser aus Kleinkläranlagen wird je Kubikmeter eine Mengengebühr von 51,56 EUR erhoben. Neben der Mengengebühr wird je Wohneinheit, je Gewerbebetrieb sowie je sonstiger selbständiger Einrichtung eine Grundgebühr von 2,25 EUR pro Monat erhoben. Für die Schlammentsorgung aus Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe werden keine Grundgebühren erhoben.

 

Artikel 3

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung des Eigenbetriebes Kommunalservice Panketal tritt am 01.01.2012 in Kraft.

 

Panketal, den 30.11.2011

R. Fornell
Bürgermeister