Dieser Artikel erschien in der Wasserzeitung Nummer 3 Jahrgang 2012. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr wird hier thematisiert.

Wir weisen daher nochmals auf die Regelungen in der Wasserversorgungssatzung hin. Danach hat der Grundstückseigentümer durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass von der Eigengewinnungsanlage keine Rückwirkungen in das öffentliche Netz möglich sind. Zwischen einer eigenen Wasserversorgungsanlage und dem öffentlichen Versorgungsnetz ist keine unmittelbare Verbindung zulässig.

 

Teurer Spuk

Hinterher sind alle klüger. Auch die „Bastler“, deren sorgloser Umgang mit Eigenwassergewinnungsanlagen unserem Wasserverband über Monate Kopfzerbrechen bereitete, unnötige Kosten verursachte und – vor allem – unseren Kunden Beeinträchtigungen bescherte. Was war passiert? Bei Routinekontrollen wurden in einer Ortslage coliforme Keime festgestellt. Das hatte es bei uns so noch nie gegeben. Einen Maßnahmeplan hatten wir dennoch vorsorglich parat: Anzeige ans Gesundheitsamt, „Abkochanordnung“ für die betroffenen Entnahmestellen, Spülung der Leitungen. Doch die Keime blieben, und wir mussten Chlor zur Desinfektion einsetzen. Parallel befragten wir die Anlieger und kontrollierten die Hausinstallationen, tauschten Wasserzähler aus, bauten überall einen zweiten Rückflussverhinderer ein… Damit und mit ständigen Kontrollen verfolgten wir ein unabdingbares Ziel: die sichere Versorgung mit gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser auch während der Suche nach der Ursache der Verunreinigung. Dann endlich die Lösung: unzulässige Verbindungen von Eigenwasseranlagen mit dem öffentlichen Leitungsnetz gleich auf vier Grundstücken! Als diese beseitigt waren, war der Keim-Spuk zu Ende. Ich wünsche keinem Trinkwasserversorger eine derartige Erfahrung. Ohne eigenes Verschulden mit Beeinträchtigungen der Qualität unseres wichtigsten Lebensmittels konfrontiert zu sein, kostet nicht nur Nerven. Aber Wasser ist eben das am besten kontrollierte Lebensmittel. Das sollte den – zum Glück wenigen – schwarzen Schafen unter den Besitzern von Eigenwasseranlagen zu denken geben, bevor sie zur Kassse gebeten werden.

Heike Herrmann, Geschäftsführerin des TAZV Oderaue aus Eisenhüttenstadt