Der Eigenbetrieb Kommunalservice Panketal informiert
Sehr geehrte Eigenheimbauer,
ein Haus zu bauen ist immer eine Herausforderung für alle Beteiligten.
Sie sollten daher schon in der Planungsphase Hinweise beachten, um Probleme gar nicht erst
aufkommen zu lassen.
Dazu gehört, dafür Sorge zu tragen, dass für den Wasserzähler ausreichend Platz zur
Verfügung steht.
In § 16 Absatz 3 der Wasserversorgungssatzung des Eigenbetriebes Kommunalservice
Panketal steht: „Der Grundstückseigentümer hat die baulichen Voraussetzungen für die
sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen.“
Die Hauswirtschaftsräume werden immer kleiner und sollen trotzdem alle Medien aufnehmen
und weiterleiten.
Dabei ist zu beachten, dass alle Zähleinrichtungen auf Grund des gültigen Eichgesetzes
bestimmten Fristen unterworfen sind, zu denen sie ausgetauscht werden müssen.
Unsere Wasserzähler müssen alle sechs Jahre gewechselt werden. Dabei ist es auch oft
notwendig die Ventile auszutauschen und der Einsatz von Zangen und anderen größeren
Werkzeugen muss möglich sein.
Der Monteur muss eine gewisse Bewegungsfreiheit haben, um seine Arbeit ausführen zu
können.
Ein Umbau der schon vorhandenen Installationen, um den problemlosen Zugang zu den
Armaturen zu ermöglichen, ist teuer und schwierig.
Diese Kosten lassen sich aber durch rechtzeitige Beachtung der Hinweise vermeiden.
Es muss auch beachtet werden, dass Strom und Wasser nicht miteinander harmonieren und
demzufolge der Stromkasten nie unterhalb des Wasserzählers anzubringen ist, sondern in
ausreichender Entfernung.
Auch der Gartenwasserzähler unterliegt den Eichfristen und muss so zugänglich sein, dass ein
Wechsel alle sechs Jahre ohne großen körperlichen Aufwand möglich ist.
Bitte beachten Sie in Ihrem Interesse diese Hinweise.
gez. Rinne
Werkleiterin