Der Eigenbetrieb Kommunalservice Panketal informiert

 

Sehr geehrte Eigenheimbauer,

ein Haus zu bauen ist immer eine Herausforderung für alle Beteiligten.

Sie sollten daher schon in der Planungsphase Hinweise beachten, um Probleme gar nicht erst

aufkommen zu lassen.

Dazu gehört, dafür Sorge zu tragen, dass für den Wasserzähler ausreichend Platz zur

Verfügung steht.

In § 16 Absatz 3 der Wasserversorgungssatzung des Eigenbetriebes Kommunalservice

Panketal steht: „Der Grundstückseigentümer hat die baulichen Voraussetzungen für die

sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen.“

Die Hauswirtschaftsräume werden immer kleiner und sollen trotzdem alle Medien aufnehmen

und weiterleiten.

Dabei ist zu beachten, dass alle Zähleinrichtungen auf Grund des gültigen Eichgesetzes

bestimmten Fristen unterworfen sind, zu denen sie ausgetauscht werden müssen.

Unsere Wasserzähler müssen alle sechs Jahre gewechselt werden. Dabei ist es auch oft

notwendig die Ventile auszutauschen und der Einsatz von Zangen und anderen größeren

Werkzeugen muss möglich sein.

Der Monteur muss eine gewisse Bewegungsfreiheit haben, um seine Arbeit ausführen zu

können.

Ein Umbau der schon vorhandenen Installationen, um den problemlosen Zugang zu den

Armaturen zu ermöglichen, ist teuer und schwierig.

Diese Kosten lassen sich aber durch rechtzeitige Beachtung der Hinweise vermeiden.

Es muss auch beachtet werden, dass Strom und Wasser nicht miteinander harmonieren und

demzufolge der Stromkasten nie unterhalb des Wasserzählers anzubringen ist, sondern in

ausreichender Entfernung.

Auch der Gartenwasserzähler unterliegt den Eichfristen und muss so zugänglich sein, dass ein

Wechsel alle sechs Jahre ohne großen körperlichen Aufwand möglich ist.

Bitte beachten Sie in Ihrem Interesse diese Hinweise.

 

gez. Rinne
Werkleiterin