Die Gemeindevertretung beschließt eine abgestufte Verfahrensweise beim Nachweis der Einzahlung des Wasserbeitrages. Der Nachweis der Einzahlung durch den Beitragszahler kann auch mittels einer schriftlichen Erklärung nach Vorlage des Beitragsbescheides erfolgen. Die schriftliche Erklärung kann vom Einzahler des Beitrages unter Angabe des Namens des Einzahlers, seiner Wohnadresse, des Beitragsgrundstücks, der Erklärung des Einzahlers, wann und bei welcher Bank bezahlt wurde, datiert und mit einer eigenhändigen Unterschrift versehen eingereicht werden.
Die Einreichung der schriftlichen Erklärung kann nach diesem Beschluss erfolgen. Die Auszahlung erfolgt dann bei Vorliegen der weiteren Auszahlungsvoraussetzungen gemäß der Satzung der Gemeinde Panketal zur Abschaffung der Beiträge in der Wasserversorgung.